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Die Wappenrolle erscheint
als Datenbank im Internet und in Buchform. Das Buch kann gegen
Subskription bei uns bestellt werden. Die
Bücher erscheinen unregelmäßig nach Wappenaufkommen. Die erste
Lieferung ist für Sommer/Herbst 2006 geplant. Die Bücher liegen
an den gesetzlichen Auflagestellen zur Einsichtnahme aus.
Gesetzliche Auflagestellen sind die Deutsche Bibliothek in
Leipzig und die Universitäts- und Landesbibliothek Jena.
Ein Wappen sollte schon aus
rechtlichen Gründen in eine Wappenrolle eingetragen werden. Denn
nur durch diese Registrierung mit anschließender
Veröffentlichung ist die Sicherheit gegeben, dass es sich bei
dem Wappen um ein Unikat handelt; und nur Unikate können
Eigentum des Stifters werden. Außerdem ist ihr Wappen nur durch
eine Eintragung in eine Wappenrolle und die Hinterlegung der
Bücher bei den öffentlichen Auflagestellen weitestgehend davor
geschützt in Vergessenheit zu geraten. Weiterhin gibt eine
Eintragung in eine öffentliche Wappenrolle die Gewissheit, dass
das Wappen den heraldischen und gesetzlichen Anforderungen
entspricht, denn nur wirkliche Wappen, die nach den heraldischen
Gesetzen gestalten wurden, fallen unter den Schutz des BGB und
der Pariser Verträge.
Die
Stiftung Ihres Wappens wird durch Ausstellung einer besonderen
Urkunde bezeugt, dem Wappenpatent oder dem Wappenbrief! Dieser
enthält neben Ihren persönlichen Daten, die farbige Abbildung
Ihres Wappens und den wichtigeren Blason. |